WEG Verwaltung, Hausverwaltung Feldhoff Hausverwaltung GmbH&Co. KG, Hausverwalter, Immobilienverwalter, WEG Verwalter - Feldhoff Hausverwaltung Gummersbach

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Professionelle Verwaltung Ihrer Objekte nach dem WEG-Gesetz
Verwalter einer WEG zu sein bedeutet, die gesetzlichen Grundlagen zu beachten, einzuhalten und Eigentum Dritter so verantwortlich zu führen, als sei es das eigene Eigentum.
Die Auswahl eines Verwalters für eine WEG sollte sorgfältig getroffen werden. Das WEG-Gesetz enthält klare Vorschriften und Regeln, die bei Nichtbeachtung oder leichtfertiger Handlungsweise für die Eigentümer mit juristischen und auch finanziellen Konsequenzen verbunden sein können.

Mietverwaltung Ihrer Objekte
Neben der klassischen WEG Verwaltung übernehmen wir auch die Mietverwaltung von Objekten. Selbstverständlich kann auch die WEG Verwaltung für ein Objekt gemischt werden mit einer zusätzlichen (!) Mietverwaltung der betreffenden Mieter. Bitte sprechen Sie uns an.

Verwaltung von Gewerbeobjekten und Industriehallen
Wir verwalten auch Gewerbehallen, Industriehallen etc. und blicken hier auf eine jahrzehntelange Berufserfahrung zurück.
Bitte rufen Sie uns an, wenn es bei Ihnen diese Aufgabenstellung gibt. Wir helfen gern.

Es ist nicht immer einfach, als Verwalter sämtliche Interessen aller Eigentümer zu vereinigen, das erfordert auch Geschick und fachliches Können. Wichtig ist, dieser Problematik, auch einer eventuellen Auseinandersetzung, nicht aus dem Weg zu gehen, wenn es die Sache selbst erforderlich macht. Durch die Neufassung des WEG-Gesetzes hat sich eine Vielfalt an weiteren Neuerungen bei der Führung von WEG`s ergeben, die nach unserer Beobachtung erhebliche weitere Konsequenzen mit sich bringen.
Wir helfen Ihnen gern, diese Veränderungen in Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft zu beachten und umzusetzen, damit Sie auf der sicheren Seite sind. Nirgendwo wird so oft und so heftig gestritten, wie bei unterschiedlichen Ansichten innerhalb einer WEG. Deshalb ist es wichtig, einen Verwalter zu wählen, der die ganzen Diskussionen einordnet, ob das worüber gestritten wird nicht vom WEG Gesetz allein bestimmt ist und nicht diskussionsfähig ist. Abschliessend formuliert: Haus- und Immobilienverwaltung ist eine Aufgabe für Fachkräfte, nicht für Laien und gehört somit ausschließlich in die Hand von Fachleuten.
Eine gesetzliche Neuregelung aus 2018 erzwingt, dass Wohnimmobilienverwalter eine Genehmigung nach §34c der Gewerbeordnung nachweisen müssen und der Gesetzgeber kontrolliert, ob diese Wohnimmobilienverwalter ihrer gesetzlich verankerten Weiterbildungspflicht jetzt und künftig nachkommen.
Der Gesetzgeber fordert den Nachweis von speziellen Vermögensschadenhaftpflichtversicherungen. Diese Versicherungen erhält ein WEG Verwalter nur, wenn er gleichzeitig die vorstehend genannten Behördlichen Auflagen und Bedingungen erfüllt und nachweist.
Das bedeutet im Klartext, dass es künftig nicht mehr möglich sein wird solche Verwaltungen von Wohneigentum nach dem WEG Gesetz von "Befreundeten" "Bekannten" "Hilfsbereiten" ausüben zu lassen und dann auch noch, wie in einigen Fällen praktiziert, ohne offizielle finanzielle Vergütung unter gleichzeitigen angeblichen Verzicht auf Haftung bei Fehlern abzuwickeln.
Bedenken Sie bitte bei der Auswahl und Entscheidung, wer jetzt oder künftig Ihre WEG als Verwalter führen soll, dass eine Verwaltung nicht nur aus der Betriebskostenabrechnung oder Heizabrechnung besteht, wie vielfach und aus nachvollziehbaren Gründen einfach von einzelnen Interessenten behauptet wird.


WEMoG2020
Das seit Jahrzehnten bestehende, ständig den Veränderungen angepasste Wohnungseigentumsgesetz (WEG) fand, selbst für Experten der Branche vollkommen überraschend, zum 1.12.2020 einen Nachfolger, der, so war es Absicht der damals tätigen Justizministerin Lambrecht, auf vollkommen neuen Ideen aufbauen sollte.
Man nannte dieses neue Gesetz WEMoG2020. Das bedeutet, zu "Deutsch" übersetzt: Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz 2020.
Nun kam nicht nur der gewählte Titel des neuen Gesetzes sehr schlecht an, damit hätte Jeder in der Branche noch leben können.
Es waren die teilweise gravierend veränderte Inhalte.
Holt man etwas bei den Überlegungen aus, stellt die Frage, was machen diese Veränderung dann überhaupt für einen Sinn, bleibt es schliesslich überwiegend bei folgenden Gedanken:
Energetische Sanierungen im Objekt sollten nicht mehr am Widerstand Einzelner scheitern. Die Energiewende, z.B. die Anschaffung von Ladesäulen für EAutos, sollte problemlos durchsetzbar werden. Die Abwahl eines Verwalters ohne Benennung von Kündigungsgründen sollte möglich sein, unabhängig von einer Laufzeit des zugrundeliegenden Verwaltervertrages zwischen der WEG und dem beauftragtem Verwalter usw.usw.
In Fachkreisen sprach man bereits wenige Tage nach Veröffentliichung des Gesetzestextes von dem wahrscheinlich handwerklich schlechtestem Gesetz innerhalb der WEG Verwaltung, das mehr Fragen öffne als Antworten gibt. Wenn man bedenkt; daran haben pensionierte Richter mit jahrzehntelanger Praxiserfahrung im WEG Recht mitgewirkt, eine Anzahl von Fachleuten aus Immobilienverbänden, Handwerkskammern, Handelskammern.... und überall der gleiche Kommentar, es wurde einfach gegen unsere Empfehlungen und Ratschläge förmlich durchgepeitscht, politisch gewollt, nicht wirklich fachlich begründbar...


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